Wie der Tages-Anzeiger vor einiger Zeit berichtete (Artikel lesen), hat der Aufsichtsrat in Meilen entschieden, dass der Gemeinderat Stäfa bei der Vergabe des Betreiberauftrags klar seine Kompetenzen überschritten hat. Der Gemeinderat hat einen Auftrag im Wert von 1’824’000 Franken ohne öffentliche Ausschreibung unter der Hand vergeben, und auch seine Pflicht versäumt, die Entscheidung vor die Gemeindeversammlung zu bringen. Der Aufsichtsrat Meilen hat entschieden, dass der Vertrag deshalb wieder aufgehoben werden muss.
“Der streitige Auftrag zum Betrieb einer stationären Sammelstelle hätte daher, selbst wenn er im Rahmen eines ordentlichen Vergabeverfahrens ausgeschrieben worden wäre, zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden müssen. Dass dies unterblieben ist, führt nicht nur zu einem Verstoss gegen das Vergabe-, sondern auch gegen das kommunale Finanzkompetenzrecht. […] Die nachträgliche Vertragsänderung erweist sich als wesentlich, eine freihändige Vergabe war unzulässig, und die Beschwerdegegnerin hat keine Schritte zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unternommen.”
Aufgrund dieser Entscheidung müsste der Gemeinderat das Thema nun vor die Gemeindeversammlung bringen. Auch müsste der Gemeinderat mehreren Anbietern die Möglichkeit geben, eine Offerte abzugeben. Falls es irgendwann zu einer Abstimmung kommen sollte, kommt es auf jede Stimme an, und die Bürger müssen entscheiden, ob man in Stäfa ein hoch profitables Unternehmen mit öffentlichen Geldern in diesem Ausmass begünstigen will, oder vielleicht eine kostengünstigere Variante findet, indem man das Projekt ordentlich ausschreibt, und sämtliche Optionen in Bezug auf die Verkehrssituation sauber und konform prüft.
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