Muss ein Submissionsverfahren gemacht werden?

Beim perönlichen Treffen am 17. Juni wurde uns mitgeteilt, dass die Schneider Umweltservice AG den Auftrag für die Sammelstelle in der Industriestrasse über die Abänderung eines existierenden Vertrages erlangt. Gemäss Anhang 1 und Anhang 2, sowie Art. 15 Abs. 5 IVöB ist je nach vergebenem Auftragswert ein öffentliches Vergabeverfahren notwendig. Ob dies in diesem Fall gegeben ist, liesse sich nur durch Transparenz der Gemeinde bzgl. des geplanten Projektes und des Auftragswertes erörtern.

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