Heute teilte uns die Baubehörde Stäfa mit, dass ein Entscheid zur Bewilligungspflicht aus Ermangelung eines Baugesuchs nicht ausgestellt werden kann. Auch wurde unser Anfrage auf Akteneinsicht des Grundstücks nicht stattgegeben, diesmal mit der Begründung, dass „archivierte Baugesuchsunterlagen persönliche Informationen [des Grundeigentümers] enthalten können“. Es wurde um eine Stellungnahme und Begründung hinsichtlich unseren Interesses an der Einsicht der Archivakten gebeten, welche wir am 29. Juli einreichten. Bislang (Stand 4. November 2024) wurde dem Gesuch nicht stattgegeben.
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