Nach dem Treffen mit der Gemeinde und Herrn Schneider wussten wir das wir schnellst möglich handeln müssen. Es kristallisierte sich heraus, dass die Schneider Umweltservice AG wohl ähnlich wie 2010/2011 in Uetikon versuchen wird die Sammelstelle ohne Bewilligung in Betrieb zu nehmen. Eine Direktbetroffene von damals hat ihre Erfahrungen mit uns geteilt:
„Leider wurde bei uns die Gemeinde-Sammelstelle ohne Baubewilligung in Betrieb genommen und wir mussten den massiven Lärm und Mehrverkehr ertragen. Wir hatten diesen Rechtsstreit gewonnen und die Sammelstelle musste nach Meilen verlegt werden.
Es ist wirklich wichtig, dass ein ordentliches Bewilligungsverfahren gemacht wird, da eine Sammelstelle bewilligungspflichtig ist und Sie dann eine Handhabe gegen die Sammelstelle haben.“
Unserer Meinung nach sind in unserem Fall in Stäfa klare Parallelen zu dem damaligen Vorgehen von Schneider Umweltservice AG in Uetikon zu erkennen. Es ist gut zu wissen, dass Schneider mit dieser Taktik keinen Erfolg hatte, und vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich schlussendlich verlor.
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